Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der StageMate GmbH für Eventservice, Auf- und Abbau, Promotion, Personal, Logistik und Lagerung.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der StageMate GmbH, Hörster Str. 40, 33790 Halle (Westfalen) (nachfolgend „StageMate"), und ihren Auftraggebern über Dienstleistungen in den Bereichen Event-Auf- und Abbau, Bühnen- und Messebau, Promotion, Personal- und Servicedienstleistungen, Logistik, Transport sowie Lagerung.
(2) Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Einzelne Regelungen dieser AGB gelten ausdrücklich nur gegenüber einer dieser Gruppen; dies ist an der jeweiligen Stelle kenntlich gemacht.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, StageMate stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn StageMate in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote der StageMate sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) oder durch tatsächliche Leistungsaufnahme durch StageMate zustande. Angebote, Rahmenverträge und kurzfristige Buchungen sind gleichermaßen verbindlich.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
(2) StageMate ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
(3) Die Leistungen werden mit branchenüblicher Sorgfalt erbracht. Witterungsbedingte, behördliche oder durch Dritte verursachte Einschränkungen können den Leistungsablauf beeinflussen; sie liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs von StageMate, soweit StageMate sie nicht zu vertreten hat.
§ 4 Vergütung & Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise (Pauschalen, Tages- oder Stundensätze). Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags ist nach Auftragsbestätigung fällig. Der Restbetrag ist nach Leistungserbringung mit Rechnungsstellung fällig.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
(4) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist StageMate berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen. Gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszins neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(5) Im Falle des Zahlungsverzugs ist StageMate berechtigt, für die zweite und jede weitere Mahnung eine angemessene Mahnpauschale zu berechnen. Gegenüber Unternehmern besteht zusätzlich der gesetzliche Anspruch auf eine Pauschale in Höhe von 40 Euro gemäß § 288 Abs. 5 BGB; diese Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.
§ 5 Tagespauschalen & Überstunden
(1) Eine Tagespauschale umfasst bis zu 10 Stunden Einsatzzeit je eingesetzter Kraft.
(2) Überstunden ab der 11. Stunde werden gemäß dem vereinbarten Stundensatz berechnet.
(3) Eine Unterschreitung der Einsatzzeit berechtigt nicht zur Reduzierung der Pauschale.
§ 6 Stornierung
(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag vor Leistungsbeginn stornieren. Bei Stornierung werden folgende Stornokosten, bezogen auf den Auftragswert, fällig:
- bis 21 Tage vor Leistungsbeginn: kostenfrei
- 20 bis 10 Tage vor Leistungsbeginn: 50 %
- 9 bis 5 Tage vor Leistungsbeginn: 75 %
- ab 4 Tage vor Leistungsbeginn: 100 %
(2) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass StageMate kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. StageMate bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugänge, Flächen und behördlichen Genehmigungen rechtzeitig und unentgeltlich bereit.
(2) Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf einer unterlassenen, verspäteten oder fehlerhaften Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten von StageMate und können gesondert berechnet werden.
§ 8 Arbeitssicherheit & Verhältnisse am Einsatzort
(1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass der Einsatzort den geltenden Vorschriften des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entspricht und für die vereinbarten Tätigkeiten geeignet und sicher ist. Erforderliche Sicherungsmaßnahmen (z.B. Absperrungen, Beleuchtung, Standsicherheit von Untergründen und Tragwerken) sind vom Auftraggeber zu veranlassen, soweit sie nicht ausdrücklich zum Leistungsumfang von StageMate gehören.
(2) Der Auftraggeber informiert StageMate rechtzeitig über alle am Einsatzort bestehenden Gefahren, besonderen Sicherheitsanforderungen sowie über geltende Hausordnungen und Sicherheitsbestimmungen.
(3) StageMate ist berechtigt, die Leistungserbringung zu verweigern oder zu unterbrechen, wenn am Einsatzort eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben der eingesetzten Kräfte besteht oder zwingende Arbeitsschutzvorschriften eine Tätigkeit nicht zulassen. Hierdurch entstehende Verzögerungen oder Mehraufwände gehen nicht zu Lasten von StageMate.
§ 9 Abnahme
(1) Soweit die Leistung von StageMate eine Abnahme erfordert, hat der Auftraggeber die vertragsgemäß erbrachte Leistung unverzüglich abzunehmen.
(2) Nimmt der Auftraggeber die Leistung trotz Aufforderung und Ablauf einer angemessenen Frist nicht ab, gilt die Leistung als abgenommen, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb der Frist konkrete, wesentliche Mängel schriftlich anzeigt. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 10 Transport & Lagerung
(1) Transport- und Lagerleistungen erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers.
(2) StageMate haftet für Schäden an transportiertem oder gelagertem Gut nur nach Maßgabe von § 12 dieser AGB.
(3) Eine über die gesetzliche Haftung hinausgehende Versicherung des Transport- oder Lagerguts kann gesondert vereinbart werden.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
(1) Von StageMate im Rahmen der Leistungserbringung gestellte oder gelieferte Materialien, Bauteile und sonstige Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Beträge Eigentum von StageMate.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände pfleglich zu behandeln. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, hat der Auftraggeber StageMate unverzüglich zu benachrichtigen.
§ 12 Haftung
(1) StageMate haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für sonstige Schäden, die auf einer einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) beruhen, haftet StageMate der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(3) Eine darüber hinausgehende Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus einer von StageMate übernommenen Garantie bleibt unberührt.
(5) Soweit die Haftung von StageMate ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von StageMate.
§ 13 Aufrechnung & Zurückbehaltung
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 14 Geheimhaltung & Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der weiteren geltenden Datenschutzbestimmungen. Näheres regelt unsere Datenschutzerklärung.
(3) Eingesetzte Mitarbeitende und Subunternehmer werden entsprechend zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet.
§ 15 Bild- & Referenznutzung
StageMate ist berechtigt, im Rahmen von Einsätzen entstandenes Bild- und Videomaterial zu Referenz- und Marketingzwecken (insbesondere auf der Website und in sozialen Medien) zu nutzen, sofern nichts anderes vereinbart wurde und keine schutzwürdigen Interessen des Auftraggebers oder abgebildeter Personen entgegenstehen. Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
§ 16 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die StageMate die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Naturkatastrophen, Unwetter, behördliche Anordnungen, Epidemien/Pandemien, Streik), berechtigen StageMate, die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Auftraggeber hieraus Schadensersatzansprüche entstehen. Bereits erbrachte Teilleistungen sind zu vergüten.
§ 17 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sowie bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (StageMate GmbH, Hörster Str. 40, 33790 Halle (Westfalen), E-Mail: info@stage-mate.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist.
Vorzeitiges Erlöschen: Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag für die bis zum Widerruf bereits erbrachte Leistung zu zahlen. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren.
Dieser § 17 gilt ausschließlich gegenüber Verbrauchern.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von StageMate bzw. das Amtsgericht Gütersloh, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
AGB als PDF herunterladenStand: 29.06.2026